In der Literatur werden verschiedene Kriterien für die Bewertung von Regulierungsinstrumenten diskutiert. Dieser Beitrag liefert einen Überblick in der wissenschaftlichen Literatur diskutierter Kriterien sowie ihrer inhaltlichen und sprachlichen Unterschiede. Im Ergebnis wird deutlich, dass es bei der Bewertung von Instrumenten im Wesentlichen um fünf zentrale (Über-)Kriterien geht, die sich aus verschiedenen Teilkriterien zusammensetzen.
I. Bewertungskriterien in der Literatur
Alle in der hier herangezogenen wissenschaftlichen Literatur [1] diskutierten Ansätze haben das Kriterium der Effektivität gemeinsam, wobei im Einzelnen Unterschiede im Hinblick auf die Definition des Begriffes bestehen. Im Kern geht es um die Eignung eines Instruments, überhaupt einen (messbaren) Einfluss in Richtung des angestrebten Ziels zu bewirken. In den vorgestellten Ansätzen werden teilweise Nuancierungen wie die Umsetzungsgeschwindigkeit oder die Dynamik bzw. Anreizwirkung eines Instruments unter das Kriterium der Effektivität gefasst [2]. Teilweise werden die Aspekte als eigene Kriterien verstanden [3]. Prinzipiell lässt sich das Effektivitätskriterium auf die Ausprägungen Zielförderlichkeit, dynamische Effektivität und Zielgenauigkeit reduzieren.
Auch die Effizienz ist Teil aller Kriterienkataloge, wobei auch hier mit Blick auf die begrifflichen Ausformungen Unterschiede festzustellen sind. Allgemein geht es bei der Effizienz eines Instruments darum, das Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Zielerreichung zu prüfen. Ein Instrument ist umso effizienter, je mehr Einheiten des Zielerreichungsbeitrags mit demselben Aufwand realisiert werden können. Endres legt den Schwerpunkt auf die Eignung eines Instruments, die Verursacher zur kostenminimalen (Emissions-)Vermeidung zu veranlassen [4], was der Idee der dynamischen Effizienz nach Brandt/Röckseisen entspricht [5]. Knüppel und Roßnagel u. a. fassen unter Effizienz auch die Einhaltung des Rationalitätsprinzips (Minimalprinzip/Maximalprinzip) [6]. Deimer stellt auf den für die Zielerreichung erforderlichen Ressourceneinsatz ab [7]. Zusammenfassend lässt sich das Kriterium der Effizienz über die Einhaltung des Rationalitätsprinzips und die Minimierung von Kosten für die einzelnen Aufwandsträger über den Einsatzzeitraum eines Instruments definieren.
Die politische Durchsetzbarkeit ist ebenfalls Teil der meisten Kriterienkataloge. Sie umfasst insbesondere die Wahrscheinlichkeit der Schaffung eines Instruments durch den Gesetzgeber bzw. ihre Initiierung durch die politischen Entscheidungsträger [8]. Auch die Akzeptanz aufseiten der Normadressaten wirkt sich auf die politische Durchsetzbarkeit aus. Teilaspekte sind die marktwirtschaftliche Kompatibilität und die Einhaltung der Umweltgrundsätze, die teilweise als eigene Kriterien verwendet werden [9], im Zusammenhang mit ihrer prinzipiell positiven Wirkung auf die Akzeptanz aber unter das Kriterium der politischen Durchsetzbarkeit fallen. Zusammenfassend lässt sich das Kriterium der politischen Durchsetzbarkeit über die Merkmale der Wahrscheinlichkeit des Erlasses der formalrechtlichen Grundlage des Instruments, seine gesellschaftliche Akzeptanz und seine Kompatibilität mit der bestehenden Rechts- und Wirtschaftsordnung definieren.
Die Vermeidung von Vollzugsdefiziten bzw. die Vollziehbarkeit umschreibt im Kern die Fähigkeit und den Willen der Normadressaten, einer Handlungsanweisung zu folgen. Sie wird in der Literatur teilweise als eigenes Kriterium angesehen. Als hinreichende Faktoren werden u. a. Verständlichkeit, Umsetzungsaufwand und Kontrollierbarkeit genannt [10]. Roßnagel u. a. unterscheiden als separates Teilkriterium die Verwaltungsvollziehbarkeit, u. a. eindeutige Abgrenzung von Zuständigkeiten, Flexibilität des Gesetzesvollzugs und Vollzugskosten [11]. Andere Ansätze implizieren die Vollziehbarkeit eines Instruments in anderen Kriterien. So kann sich die Umsetzungsbereitschaft auch in Form einer Verselbstständigung der (positiven) Instrumentenwirkung, d. h. dynamischer Effektivität bzw. dynamischer Anreizwirkung, äußern [12]. Die subjektive Vollziehbarkeit (der Befolgungswille) weist darüber hinaus Überschneidungen mit der Akzeptanz eines Instruments auf, wobei es mit Bezug zum Vollzug um die Zeit nach dem Erlass des Instruments geht. Festzuhalten sind als Merkmale des Kriteriums der Vermeidung von Vollzugsdefiziten die Fähigkeit und der Wille der Normadressaten, einer aus dem Erlass eines Instruments resultierenden Handlungsanweisung zu folgen. Dabei ist zwischen zwei- und dreiaktigen Vollzugsabläufen zu unterscheiden. Bei zweiaktigen Vollzugsabläufen richtet sich der Normbefehl des Gesetzgebers direkt an den Normadressaten, bei dreiaktigen ist eine Behörde dazwischen geschaltet. Im letzteren Fall hängt die Vermeidung von Vollzugsdefiziten auch davon ab, ob überhaupt eine leistungsfähige Vollzugsinstanz vorhanden ist bzw. wie es um die behördliche Bereitschaft steht, den Normbefehl umzusetzen.
Die Rechtskonformität umschreibt die Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung. Teilmerkmale sind u. a. die Vermeidung von Rechtsnormkollisionen und die Verhältnismäßigkeit des Instruments [13]. Roßnagel u. a. prüfen im Rahmen der Rechtskonformität auch die Wahrscheinlichkeit von Änderungen des Rechtsrahmens zugunsten des Instrumenteneinsatzes [14].
II. Kriterienkatalog
Die Befunde zu den in der Literatur diskutierten Kriterien machen deutlich, dass es bei der Bewertung von Instrumenten im Wesentlichen um fünf zentrale (Über-)Kriterien geht, die sich aus verschiedenen Teilkriterien zusammensetzen. Zur Diskussion von Regulierungsinstrumenten können zusammenfassend folgende Kriterien verwendet werden:
- Effektivität: Zielerreichungsbeitrag, dynamische Effektivität, Zielgenauigkeit.
- Effizienz: Kosten-Nutzen-Verhältnis, Einhaltung des Rationalitätsprinzips, Minimierung von Kosten für die einzelnen Aufwandsträger.
- Politische Durchsetzbarkeit: Wahrscheinlichkeit des Erlasses der formalrechtlichen Grundlage des Instruments, gesellschaftliche Akzeptanz, Kompatibilität mit der bestehenden Rechts- und Wirtschaftsordnung.
- Vermeidung von Vollzugsdefiziten: Fähigkeit und Wille der Normadressaten, einer aus dem Erlass eines Instruments resultierenden Handlungsanweisung zu folgen.
- Rechtskonformität: Vereinbarkeit mit der Rechtsordnung, insbesondere Vermeidung von Rechtsnormkollisionen und Verhältnismäßigkeit.
Endnoten
[1] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 129 – 144; Endres, Umweltökonomie, S. 146 – 180; Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 49 – 58; Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 99–108; Knüppel, Umweltpolitische Instrumente, S. 74 – 104. Knüppel diskutiert als weitere Kriterien auch Verteilungsgerechtigkeit und politische Durchsetzbarkeit, schließt beide aber aufgrund von Schwierigkeiten bei der wissenschaftlichen Prognose von seinem Kriterienkatalog aus.
[2] Endres, Umweltökonomie, S. 158 f.; Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 101 f.
[3] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 140; Knüppel, Umweltpolitische Instrumente, S. 80 f.
[4] Endres, Umweltökonomie, S. 146
[5] Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 104
[6] Knüppel, Umweltpolitische Instrumente, S. 82; Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 52
[7] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 130
[8] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 142 f.; Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 54; Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 106 f.
[9] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 142 f.; Knüppel, Umweltpolitische Instrumente, S. 88 f.
[10] Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 104 f.
[11] Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 51 f.
[12] Deimer u. a., Ressourcenallokation, S. 141; Endres, Umweltökonomie, S. 158 f.; insofern ähnlich auch das Innovationspotenzial nach Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 54
[13] Brandt/Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, S. 108 f.
[14] Roßnagel u. a., Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten, S. 51
Literatur
Brandt, Edmund/Susana Röckseisen, Konzeption für ein Stoffstromrecht, Umweltbundesamt, Berichte 07/2000, Berlin 2000
Deimer, Klaus/Martin Pätzold/Volker Tolkmitt, Ressourcenallokation, Wettbewerb und Umweltökonomie, Berlin/Heidelberg 2017
Endres, Alfred, Umweltökonomie, 4. Auflage, Stuttgart 2013
Kluth, Winfried/Ulrich Smeddinck, Umweltrecht – Ein Lehrbuch, Wiesbaden 2013
Knüppel, Hartmut, Umweltpolitische Instrumente – Analyse der Bewertungskriterien und Aspekte einer Bewertung, Baden-Baden 1989
Roßnagel, Alexander/Joachim Sanden/Steffen Benz/Verena Stein, Grundlagen der Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten zur Ressourcenschonung, Forschungsbericht 363 01 130 im Auftrag des Umweltbundesamtes, Umweltbundesamt (Hrsg.), Berichte 02/07, Berlin 2007
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